CORONA: NICHT IN DIE ARZTPRAXIS!

Im Falle von Erkältungszeichen jeglicher Art oder bei einem konkreten Corona-Verdachtsfall:

Rufen Sie ihren Hausarzt an und besprechen
Sie mit ihm das weitere Vorgehen! Gehen Sie nicht in die Arztpraxis!

Außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen soll die 116 117 als Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung rund um die Uhr erreichbar sein.

Was ist ein konkreter Verdachtsfall?

  1. Erkältungssymptome (Husten, Fieber, Gliederschmerzen) und zurück aus einem Risikogebiet.

Internationale Risikogebiete sind am 30.3.2020l:
• Ägypten: ganzes Land
• Frankreich: Île-de-France und Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne)
• Iran: ganzes Land
• Italien: ganzes Land
• Österreich: ganzes Land
• Schweiz: Kantone Tessin, Waadt und Genf
• Spanien: Regionen Madrid, Navarra, La Rioja und Paìs Vasco
• Südkorea: Daegue und die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
• USA: Bundesstaaten Kalifornien, Washington, New York und New Jersey

Besonders betroffene Gebiete in Deutschland
• Landkreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen)

Beachten Sie die ständigen Aktualisierungen des Robert-Koch-Instituts (rki.de)!

  1. Erkältungssymptome s.o. und Kontakt mit jemandem, der als Corona-infiziert gilt.

In diesem Falle:

• Bleiben Sie 14 Tage zuhause in Quarantäne.

• Vermeiden Sie direkten Kontakt mit anderen Personen.

• Informieren Sie Ihren Hausarzt telefonisch und besprechen alles Weitere.

• Geht es Ihnen schlecht und bekommen Sie Atemnot, rufen Sie die 112 und informieren Sie über den konkreten Verdachtsfall.

• Wenn die Symptome moderat sind, rufen Sie die 116 117 wegen eines Rachenabstriches an. Haben Sie Geduld, bis Sie durchkommen.

Wichtig: Aufgrund begrenzter Ressourcen wird nur ein Abstrich gemacht, wenn ein konkreter Verdachtsfall besteht! Die Ärzteschaft ist dazu angehalten, jegliche Art von Wunsch-Abstrichen zu verweigern!

Personen, die aus einem Risikogebiet kommen oder Kontakt mit einem Corona-Infiziertem hatten und keine Erkältungssymptome aufweisen, werden nach der Allgemeinverfügung der Gesundheitsbehörde dringend aufgefordert, sich freiwillig in 14-tägige Quarantäne zu begeben. Eine ärztliche Krankschreibung ist nicht möglich, wenn der Betreffende nicht krank ist. Weitere Informationen erhalten Sie ausschließlich unter der Behördenhotline 040 – 428 284 000.

Beachten Sie immer – auch in Zukunft, ob Corona oder nicht! – die Husten- und Nies-Etikette! Das bedeutet: Auf ausreichend Abstand achten, ggf. beim Niesen oder Husten abwenden, in die Armbeuge husten, Einwegtaschentücher verwenden und regelmäßiges, gründliches Händewaschen. Beim Arzt nicht auf oder über den Tresen an der Anmeldung lehnen! Auch nicht, wenn man meint, nicht erkältet zu sein!

Zur weiteren Reduktion der sozialen Kontakte ist es jetzt möglich, für Nicht-Corona-Infizierte auch per Telefon eine bis zu 14-tägige Krankschreibung von Ihrem Hausarzt zu bekommen – der Arzt bespricht mit Ihnen, ob es notwendig ist, wegen z.B. einer körperlichen Untersuchung, einer notwendigen Blutentnahme oder Verschlechterung der Symptome in die Praxis zu kommen.

Des Weiteren ist es jetzt möglich, Folgerezepte, Überweisungen oder Folgeverordnungen z.B. für Physiotherapie, häusliche Krankenpflege o.ä. telefonisch zu bestellen und per Post zusenden zu lassen oder die Rezepte in eine Apotheke zu geben, von wo die Medikamente auch den Patienten gebracht werden können.

Heilmittelverordnungen, wie z.B. Rezepte für Physiotherapie, behalten, auch wenn sie jetzt unterbrochen werden, ihre Gültigkeit, und die Maximalfrist zwischen Verordnungsdatum und Therapiebeginn wird aufgehoben.

Und: Es gibt noch andere Krankheiten als Corona! Für diese Patienten müssen unsere Arztpraxen aufbleiben.

Verlässliche Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (www.kbv.de).

Dr. med. Anja-Kathrin Böttcher,
Fachärztin für Allgemeinmedizin und Anästhesie