DER VERFÜGUNGSFOND

Früher musste man sagen: Sesam öffne dich! Heute reicht es, einen Antrag auf Förderung beim Quartiersgremium Tarpenbeker Ufer zu stellen. 10.000 Euro stehen jährlich in den nächsten Jahren zur Verfügung.

Der Verfügungsfond soll allen offenstehen. Sich bewerben können Bewohner und Bewohnerinnen Groß Borstels, Vereine, Kitas, Schulen und weitere soziale oder kulturelle Einrichtungen.

Gefördert werden können soziale oder kulturelle Projekte, quartiersverknüpfende Maßnahmen sowie die Bewohnerschaft stärkende Projekte. Die Projekte müssen einen räumlichen oder inhaltlichen Bezug zum Tarpenbeker Ufer haben.

Es gibt Geld für kurzfristige (max. 1.500 Euro, z. B. Open-Air-Kino, Aufräum-Aktion) und langfristige Projekte und Maßnahmen (max. 3.000 Euro, z.B. für Urban Gardening, Frühlingsfest).

Die Entscheidung zur Förderung trifft das Quartiersgremium Tarpenbeker Ufer unter Beteiligung des Quartiersmanagements (Eyleen Urban), wobei sich die Frage stellt: Wer ist das Quartiersgremium?

Ganz einfach. Nach den Protokollen des Gremiums ist Mitglied im Quartiersgremium, wer an den Sitzungen des Quartiersgremiums teilnimmt. Teilnehmen können offenbar alle Bewohner des Tarpenbeker Ufers, möglicherweise auch alle anderen Groß Borsteler.

Stimmberechtigt ist, wer zweimal dabei war. Die Stimmberechtigung verliert, wer zweimal unentschuldigt fehlt. Antragsteller sind – jedenfalls für das eigene Projekt – nicht stimmberechtigt.

Also, liebe Groß Borstelerinnen und Groß Borsteler, Anträge und Fragen können Sie bei Eyleen Urban stellen; quartiersmanagement-tu@otto-wulff.de, Tel. 040 / 2263 71014. Bedingungen der Förderung finden Sie unter „Downloads“ im Menüpunkt „Beteiligung“ auf der Webseite grossborstel-tarpenbek.de.