Unser Eppendorfer Moor,

eigentlich ein Groß Borsteler Moor, das größte innerstädtische Moor Europas, ist für uns alle ein ganz besonderer Erholungsraum.

Damit es lange erhalten bleibt, steht es unter Naturschutz. Für Naturschutzgebiete gelten besondere Regeln – u.a. Angel- und Badeverbot sowie Leinenzwang für Hunde. Dies stellt bei Verstoß eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet wird.

An allen Haupteingängen zum Moor wird auf großen Tafeln darauf hingewiesen.

Wir bitten um Beachtung aus gegebenen Anlässen!

U. W.

Auszug aus der Verordnung für das Naturschutzgebiet:

Im Naturschutzgebiet ist gemäß § 3der Verordnung u.a. verboten:
• Das Gebiet außerhalb dafür bestimmter Wege zu betreten, zu befahren oder zu reiten
• Hunde frei laufen zu lassen
• Pflanzen, Pilze und Beeren dürfen nicht ge
pflückt, abgeschnitten oder ausgegraben werden
• Wild lebenden Tieren nachzustellen, sie zu
fangen, töten oder auszusetzen
• Fischlaich oder Fische auszubringen oder Fische zu angeln
• Im Gewässer zu baden
• Zelten, Lagern und Feuermachen
• Das Gebiet durch Abfälle, Abwässer oder auf
sonstige Weise zu verunreinigen
• Drachen, Flug- oder Schiffsmodelle dürfen
nicht betrieben werden
• Vermeiden Sie Lärm, denn dieser stört die
Natur und andere Besucher

Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt.