DAS VERSTEH’ ICH NICHT!

Die Begleitstraße der Borsteler Chaussee vor dem EDEKA-Markt Wagner ist eine ergiebige Quelle für alle Freunde des Wunderns. Im letzten Jahr hat Kollegin J. nicht verstehen können, warum Autofahrer ihr Auto am Straßenrand vor dem Postkasten parken, teilweise sogar auf dem Fußweg, obwohl Luftlinie 3,50 Meter daneben sechs Parkplätze frei waren.

Diesmal gibt eine Geländelimousine bzw. ein Stadtgeländewagen (SUV) Rätsel auf. Obwohl man ja durch die großen Scheiben des Kraftwagens einen hervorragenden Überblick haben soll, hat der Führer dieses Wagens ein Schild übersehen, dass auf den Beginn einer Halt(e)verbotsstrecke hinweist. Da mir die Regeln, wo eine Park- bzw. Halt(e)verbotsstrecke beginnt, aus ganz praktischen Gründen nicht geläufig sind, habe ich es in meinen 32 Jahre alten Führerscheinunterlagen nachgesehen: „Die Spitze des Fahrzeugs darf die gedachte Linie, die vom Verbotsschild senkrecht zum Gehweg verläuft, nicht überschreiten.“ Und ich gehe davon aus, dass sich das auch nicht geändert hat. Das würde mich dann wieder wundern.

Andererseits ist es natürlich eine ungemein raffiniert ausbaldowerte Werbeaktion für eine Fahrschule, bei der die Fragen schon vor der Tür losgehen. Da kann man richtig was lernen.

Ich hätte ja gerne gewusst, ob Fahrer von Bierlastern arbeitsbedingt einen erhöhten Promillewert haben dürfen und ob ich auch den Führerschein abgeben müsste, wenn ich bei einer Rote-Ampel-Missachtung auf einem Tandem hinten sitze. Wer da was weiß, kann das gerne an den Nanu schicken: nanu@grossborstel.de