Streit um die Marke Mama geht tanzen
„Warum habt Ihr die Veranstaltung umbenannt?“, wurde der Kommunalverein in den letzten Wochen häufig gefragt. Ganz einfach: Weil eine Rechtsanwaltskanzlei dem Kommunalverein Mitte Dezember eine Abmahnung geschickt hatte.
Die Kanzlei vertritt die Markeninhaberinnen einer Wort-/Bild-Marke mit dem Markennamen „MAMA GEHT TANZEN“ und sie fordert die Verwendung der Wörter bzw. des Satzes „Mama geht tanzen“ zu unterlassen.
Gut zu wissen: das Markenrecht unterscheidet zwischen Wortmarke und Wort-/Bildmarke. Bei der Wortmarke ist tatsächlich der gesamte Wortlaut geschützt, zum Beispiel bei Nivea oder Coca Cola, also die Buchstabenfolge egal wie die Marke gestaltet ist. Wörter oder Sätze aus dem Alltag – wie etwa „Mama geht tanzen“ – sind nicht schutzfähig; in diesem Fall sind sie auch nicht geschützt worden. Viele Unternehmen weichen daher auf den Schutz der Wort-/Bildmarke aus, also einer Kombination aus Grafik und Wortlaut.
Einige Markenrechtsanwälte meinen, es ist selten, dass tatsächlich sowohl der Wortlaut als auch die Grafik als markenverletzend bei reiner Wort-Bildmarke bestätigt werden.
So scheint es auch bei der Veranstaltung „Mama geht tanzen“ vom Kommunalverein zu sein. Die Grafik unterscheidet sich deutlich. Allein optisch ist eine Verwechslungsgefahr vollkommen ausgeschlossen. Aber das ist alles viel Spökenkiekerei, wie man in Hamburg sagt. Letztliche Klarheit würde nur ein Gerichtsverfahren bringen. Doch wer hat Lust dazu? Unser Verein hat sich lieber entschlossen, die Veranstaltung umzubenennen in „Moms on the Dancefloor“. Klingt zwar anglizistisch und nicht so flott wie Mama geht tanzen. Aber besser, die Veranstaltung findet statt. Oder sollten wir lieber Rechtsanwälte in ihren markenrechtlichen Argumentationskünsten beobachten?
Text: Uwe Schröder


