Wahl Hamburg: Streit um neuen Wahlkreiszuschnitt
Hamburg muss seine Bundestagswahlkreise neu zuschneiden, weil in manchen Wahlkreisen zu viele Menschen leben. Das von der Ampelkoalition verschärfte Wahlgesetz schreibt einen Neuzuschnitt ab 15 Prozent Abweichung vom Bundesdurchschnitt vor – drei Hamburger Wahlkreise überschreiten diese Grenze.
Die zuständige Wahlkreiskommission hat ihren ursprünglichen Vorschlag nach Partei-Stellungnahmen überarbeitet. Strittigster Punkt: Die ursprünglich geplante Verschiebung des Stadtteils Eppendorf vom Wahlkreis Hamburg-Nord nach Eimsbüttel entfällt – nachdem die CDU energisch protestiert hatte. Hintergrund: CDU-Abgeordneter Christoph Ploß hatte den Wahlkreis Nord 2025 knapp gewonnen, und die CDU schnitt in Eppendorf deutlich besser ab als die SPD. Stattdessen sollen nun Hoheluft-Ost, Groß Borstel und Fuhlsbüttel von Hamburg-Nord nach Eimsbüttel wechseln.
Die SPD wirft der CDU daraufhin gezielte Einflussnahme vor und spricht von „Gerrymandering“ – der gezielten Zuschneidung von Wahlkreisen zum Vorteil einer Partei. Die CDU weist das zurück: Man habe lediglich von seinem gesetzlichen Recht zur Stellungnahme Gebrauch gemacht.
Auch die Grünen kritisieren den neuen Vorschlag. Sie bemängeln fehlende Transparenz und einen zu starken Eingriff in gewachsene Strukturen. Zudem würde der Wahlkreis Eimsbüttel durch den Flughafen geografisch zerschnitten, da Fuhlsbüttel und Groß Borstel vom restlichen Wahlkreis räumlich getrennt lägen – was dem Gebot eines zusammenhängenden Wahlkreisgebiets widerspreche. Auch die Grünen haben Eigeninteressen: Ihr 2025 knapp gewonnenes Direktmandat in Eimsbüttel könnte durch die Verschiebung von Groß Borstel und Fuhlsbüttel in Gefahr geraten, da die SPD in diesen Stadtteilen bei der letzten Bundestagswahl deutlich vor den Grünen lag.
Die Hamburger SPD setzt darauf, dass ein Neuzuschnitt durch eine geplante Wahlrechtsreform der Großen Koalition im Bund ohnehin hinfällig wird. Eine Einigung darüber steht jedoch noch aus.
Der endgültige Vorschlag geht im Sommer an den Bundestag – der hat das letzte Wort.

